Honorar

Wir vereinbaren je nach Sachverhalt

  • Abrechnung zu gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • Abrechnung nach vereinbartem Gegenstandswert

  • Pauschalhonorar

  • Stundenhonorar (zwischen 260,00 € und 600,00 €, Mitarbeiter 150,00 € bis 250,00 €, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer nach RVG VV Teil 7)

Ist der Mandant Verbraucher, und wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro (zzgl. 19% USt.).

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